„Kunstkiosk – ein Raum für Kultur und Kommunikation“
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Kunstkiosk – ein Raum für Kultur und Kommunikation“.
- Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein (n.e.V.).
- Sitz des Vereins ist Gelsenkirchen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, für 2026 ist es ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.07. bis 31.12. 2026.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur und Kommunikation mit Menschen aller Altersgruppen und soziokulturellen Hintergründe.
- Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Darbietungen verschiedener Kunstbereiche
- Bereitstellung eines offenen Raumes für Kommunikation und Lernangebote
- Veranstaltungen wie Gespräche, Workshops, Lesungen und Performances
- Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie kulturellen Initiativen
- Der Verein versteht sich als unabhängiger Ort für kreative Präsentation und Dialog.
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Mittelverwendung
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
- Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder in Textform an den Vorstand zu richten.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod
(bei juristischen Personen durch Auflösung).
§ 6 Beiträge
- Von den Mitgliedern können Beiträge erhoben werden.
- Der monatliche Beitrag wird zunächst auf 2,– € fest gesetzt, und per Bankeinzug entrichtet. Für das 2. Halbjahr 2026 soll die Zahlung im Oktober 2026, und ab 2027 jährlich im März erfolgen.
- Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§ 8 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Kassierer/in
- Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
- Als Jahreshauptversammlung findet sie immer im April eines Jahres statt.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
- Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Wahl und Abberufung des Vorstands
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Planung und Durchführung von Projekten
- Entscheidung über Ausgaben
- Entlastung des Vorstands nach Vorlage des Rechenschaftsberichts und der Kassenprüfung
§ 10 Beschlussfassung
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
- Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
§ 11 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an den Gelsenkirchener Hospiz Verein e.V.
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung
am 2. August 2026 in Kraft.

